Weichenstellung in Stadt und Land


Das Semesterticket war am 20.11. ein Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit der LH München und wird am 28.11.2012 durch die Vollversammlung des Stadtrates entschieden – die Vorlage und damit verbundene Entscheidungen finden sich im Ratsinformationssystem. Im Juni stellte die SPD einen entsprechenden Antrag, ein dem MVV möglicherweise entstehendes Defizit im Zuge der probeweisen Einführung eines Semestertickets auszugleichen. Detaillierte Informationen finden sich im Ratsinformationssystem jeweils im Tab „Dokumente“. Mit einem positiven Ausgang wird gerechnet, die Stadt hat eine begleitende Pressemitteilung von OB Christian Ude und Wirtschaftsreferent Dieter Reiter veröffentlicht.

Der Erstellung der Beschlussvorlage war über den Sommer ein Briefwechsel mit dem Bayerischen Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vorausgegangen, wie Anlage 3 der Beschlussvorlage zu entnehmen ist. Die bisherigen Ausbildungstarife des MVV werden gem. §45a PBefG durch Ausgleichszahlungen des Landes finanziell gefördert. Für die Kalkulation eines Semestertickets war eine Voraussetzung, dass und auf welcher Berechnungsgrundlage diese Mittel auch weiterhin abgerufen werden können, wenn in München ein Semesterticket eingeführt und einen erheblichen Umsatzanteil des Ausbildungstarifes II ersetzen würde. Die Höhe der Ausgleichszahlungen waren bisher rein am Umsatz aus Zeitkarten in den Ausbildungstarifen I und II orientiert, mit dem Semesterticket entstünde eine neue Kalkulationsgrundlage. Die Antwort des Ministeriums fiel mit Schreiben vom 23.10.2012 positiv bzgl. der juristischen Regelungen aus.

Eine ergänzende Hintergrundinformation in eigener Sache: Mittel- und langfristig soll und muss sich das Semesterticket selbst tragen, ohne Steuerzahler, andere Fahrgäste oder öffentliche Kassen zusätzlich zu belasten. Gerade durch die Popularität und hohe studentische Nutzerquoten des ÖPNV hat sich in München die Situation entwickelt, dass kleine Veränderungen am Ausbildungstarif sich am Jahresende in Millionenbeträgen als Anteil der Gesamtbilanz des MVV abbilden. Dies erschwerte Reformbemühungen wie die Verhandlung um ein Semesterticket ungemein, weshalb die LH München nun wirtschaftliche und rechtliche Sicherheit schafft.

Die bundesweit einheitliche Reduzierung der Ausgleichszahlungen der Länder nach §45a PBefG hat in den Ausbildungstarifen in den letzten Jahren zu überproportionalen Preissteigerungen geführt. In Kombination mit neuen Tarifangeboten ist ein Missverhältnis entstanden, wodurch das Jobticket günstiger ist, als der finanziell geförderte Ausbildungstarif II.

Das Anliegen des AK Mobilität war stets, einer größtmöglichen Mehrheit der Studierenden ein möglichst optimales Angebot zur Entscheidung zu vermitteln, um damit auch langfristig eine Verbesserung der Ausbildungstarife zu erreichen.