Fragen & Antworten zur Abstimmung 2016


Allgemeines, bisherige Abstimmungen und Urabstimmung 2016

Sockelmodell

Finanzierung und Geltungsbereich

Rechtliches

Warum eine Abstimmung?

Klar ist für uns Studierendenvertretungen: Das Semesterticket als Solidarmodell mit Erweiterungsoption gehört zu München und wurde von Anfang an gut angenommen! Die Kaufquote lag zuletzt durchschnittlich über das Winter- & Sommersemester bei ca. 75 % der Studierenden.

Das Semesterticket wurde im Jahr 2013 im Rahmen einer Pilotphase in München eingeführt. Die Stadt München hat das Projekt die letzten drei Jahre politisch und finanziell mit einer Ausfallbürgschaft unterstützt – diese Förderung läuft nun aus. Trotz ursprünglich anderslautender Berechnungen war das Semesterticket laut Aussage der Verkehrsunternehmen nicht kostendeckend.

Daher befanden sich der AK Mobilität, das Studentenwerk, der Münchener Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) und die Verkehrsunternehmen (MVG, S-Bahn und BOB) seit Frühjahr 2015 in Preisverhandlungen zur langfristigen Fortführung des Tickets.

Im Wintersemster 2016/2017 wurden die Preise von 62,50€ im Sockel auf 65,00€ sowie in der IsarCard Semester von 157,60€ auf 189,00€ auf Grundlage eines positiven Votums der Parlamente der Studierendenvertretungen von LMU, TUM und HM zunächst vorläufig erhöht, damit noch ausreichend Zeit für eine Nachuntersuchung zur Marktstudie verblieb und eine Urabstimmung vorbereiten zu können. In der Urabstimmung wird nun diese Preiserhöhung mit einer finalen Anpassung für das SoSe 2017 mit abgestimmt.

Da sich die Mobilität und der Bedarf den ÖPNV zu nutzen sowie die Bereitschaft, ein solidarisches System zu unterstützen von Person zu Person unterscheidet, können weder wir als Studierendenvertreter noch die studentischen Parlamente von LMU, TUM und HM Dir diese sensible Entscheidung abnehmen. Aus diesem Grund gibt es eine Urabstimmung – Du entscheidest!

Der AK Mobilität wurde im Dezember 2004 gegründet und hat während der vergangenen 12 Jahre für Euch zusammen mit dem Studentenwerk verhandelt: das vorgelegte Angebot bringt deshalb eine lebhafte Vergangenheit mit sich, siehe die folgenden Absätze.

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Welche Modelle für ein Semesterticket wurden diskutiert?

Nahezu jede denkbare Variante: Einkomponentenmodell/Vollsolidarmodell (jeder zahlt verpflichtend den gleichen Preis), Zweikomponentenmodell/Sockelmodell (verpflichtende Komponente, freiwilliger Aufpreis) und verschiedene Abomodelle (grundsätzlich freiwillig, wie IsarCard Abo) in unterschiedlichen zeitlichen und räumlichen Abwandlungen. In der Historie findest Du nähere Informationen zum Verlauf der Verhandlungen. Die Entscheidung fiel unter Anderem aus rechtlichen Gründen auf ein Sockelmodell.

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Wie fielen die bisherigen Abstimmungen aus?

Hier kannst Du dich über die gescheiterte Abstimmung im Jahr 2009, sowie die erfolgreiche Abstimmung zur Einführung des Tickets 2012 informieren.

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Was ist seit Einführung des Tickets im WiSe 2013/2014 passiert?

Das Ticket wurde zum Wintersemester 2013/2014 für eine ursprünglich auf zwei Jahre angedachte Pilotphase zum Preis von 59,00€ im Sockel und 141,00€ in der IsarCard Semester eingeführt. Dies war nur dank einer Bürgschaft für die Pilotphase von Seiten der Landeshauptstadt München möglich, die Fehlbeträge abhängig von der Kaufquote erstattete.

Ein Teil dieser Bürgschaft wurde zudem dafür verwendet den Solidarbeitrag im ersten Jahr stabil zu halten sowie die Preise nur zum Teil analog zum restlichen Tarifsystem steigen zu lassen – so kostete das Ticket im ersten Jahr durchgehend das Gleiche, im zweiten Jahr bei gleichbleibendem Sockel von 59,00€ einen Aufpreis von 146,50€.

Mit dem Wintersemester 2015/2016 wurde die Pilotphase um ein Jahr verlängert, da 2015 von den Verkehrsunternehmen eine Studie zur Neuerfassung der Mobilität unter den Studierenden Münchens in Auftrag gegeben wurde und eine Weiterführung des Semestertickets erst auf Grundlage dieser Neuerfassung stattfinden sollte. In diesem Semester stieg der Sockel auf 61,00€, die IsarCardSemester auf 152,00€, im darauf folgenden Semester stieg der Sockel auf 62,50€, die IsarCardSemester auf 157,60€.

Mit Abschluss der Studie, zeitgleich aber noch laufenden Verhandlungen und offenen Preispositionen beider Lager wurde dann zum Wintersemester 2016/2017 auf den studentischen Parlamenten der LMU/TUM/HM beschlossen für das Wintersemester 2016/17 eine Preiserhöhung auf 65,00€ im Sockel, sowie 189,00€ im IsarCard Semester, zuzulassen. Siehe hierzu auch: (Warum eine Abstimmung?)

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Wie verliefen die Verhandlungen zur langfristigen Weiterführung ab dem SoSe 2017?

Auf unserer Seite mit „Zahlen & Fakten“ findest du hierzu eine Präsentation, welche den Verlauf zusammen fasst.

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Warum und um wieviel hat sich das Angebot verteuert, über das im November 2016 abgestimmt wird?

Im Verhandlungsverlauf (siehe dazu auch die vorherige Frage) wurden hierzu mehrere Gründe genannt: die beiden Hauptargumente waren dabei ein „verändertes Mobilitätsverhalten“ der Studierenden, und dass durch die Einführung des Semestertickets der Rückgang bei sog. „Restmitteln“ stärker ausgefallen sei, als ursprünglich erwartet.

Die Daten zur Tarifauslegung des Semestertickets basierten zum Großteil aus einer Studie von infas aus dem Jahr 2007. Veränderung des Mobilitätsverhaltens bedeutet, dass die Studierenden die öffentlichen Verkehrsmittel stärker nutzen, als früher. Die Marktstudie aus dem Jahr 2015 sollte hierfür belegen, wie viele Fahrten mit dem ÖPNV die Studierenden nun durchschnittlich pro Tag unternehmen. Diese für die Tarifauslegung wichtige Zahl der ÖV-Fahrten wurde im Auftrag der Studierenden von einem weiteren, renommierten Marktforschungsinstitut überprüft. Obwohl die neue Marktstudie in ihrer Anlage mit einer Anwesenheitsstichprobe erhebliche Mängel aufweist, wird nach diversen Gewichtungsschritten und Abschlägen für Abwesenheiten die Zahl der ÖV-Fahrten auch vom überprüfenden Marktforschungsinstitut als nachvollziehbar bewertet. Für künftige Marktstudien sollte jedoch in jedem Fall eine Ziehung der Stichprobe aus dem Matrikelverzeichnis erfolgen, falls möglich.

Die Studie von infas erfasste in 2007 ebenfalls, wie viele Tickets im Bereich des Bartarifes (Einzelfahrten, Streifenkarten, Tageskarten, etc.) die Studierenden bisher in etwa kauften. Durch die Einführung des Semestertickets war mit einem Rückgang bei diesen sog. Restmitteln zu rechnen. Wie stark sich das Semesterticket tatsächlich auswirkte, lässt sich anhand der tatsächlichen Verkaufszahlen naturgemäß nicht feststellen (da solche Tickets ja anonym gekauft werden), sondern nur marktforschungstechnisch abschätzen. Die Argumentation der Verkehrsunternehmen war, dass die alte Studie in diesem Bereich zu ungenau gewesen sei.

In den ersten beiden Jahren der Pilotphase blieb zudem der Sockelbetrag konstant. Ein Effekt, den man fairerweise mit aufzählen muss.

Das Hauptproblem bleibt, dass parallel zur Einführung des Semestertickets eine weitere, große Tarifmaßnahme durchgeführt wurde: die Einführung der gleitenden Geltungsdauer von Wochen- und Monatskarten der IsarCard. Im Vergleich wird hier ein Vielfaches des Umsatzes wie beim Semesterticket generiert.

Wie sich das Angebot im Vergleich zum SoSe 2016 verteuert hat, zeigt folgende Grafik:

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Ich studiere nicht an der LMU, TUM oder HM. Wieso kann ich nicht abstimmen?

Für die Kalkulationen des MVV sind die drei großen Münchner Hochschulen entscheidend. Daher wird zunächst nur an diesen abgestimmt und ein Semesterticket bei positivem Votum zunächst an LMU, TUM und HM dauerhaft eingeführt. Für andere Hochschulen ist es aber möglich – sofern für sie das Studentenwerk München zuständig ist – evtl. eigene Abstimmungen durchzuführen und damit ein Votum für oder gegen einen Verbleib ihrer Hochschule im Semesterticket abzugeben. Dieses sollte dann den entsprechenden Hochschulpräsidien weitergegeben und ggf. weitere Schritte zum Verbleib im Semesterticket bzw. dem Ausstieg daraus eingeleitet werden.

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Ich bin während der Abstimmung im Ausland. Kann ich dennoch abstimmen?

Die Abstimmung wird online stattfinden. Sofern Du dort einen Internetzugang hast, wirst Du problemlos daran teilnehmen können. Du brauchst jedoch Deine Campus- bzw. TUM-Kennung.

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Wie geht es nach der Abstimmung weiter?

Fällt die Abstimmung positiv aus – d.h. an es wird jeweils eine Wahlbeteiligung von 25 % pro Hochschule und jeweils eine einfache Mehrheit (d.h. mind. 50% stimmen für Ja) an allen drei Hochschulen erreicht, so wird das Ticket zu den abgestimmten Konditionen über fünf Jahre fortgeführt. Gegen Ende der fünfjährigen Weiterführung werden sich die Verhandlungspartner vermutlich wieder treffen um eine erneute Weiterführung zu verhandeln – Auch der AK Mobilität wird dann hoffentlich, sofern er von den Studierendenvertretungen weiterhin legitimiert wird, wahrscheinlich für Eure Nachfolger mit von der Partie sein.

Fällt die Abstimmung durch, d.h. es ergibt sich ein negatives Votum an mind. einer Hochschule (d.h. mind. 50% stimmen für Nein), so gilt das Angebot und damit das Semesterticket als abgelehnt. Zum Sommersemester 2017 wird es demnach kein Semesterticket mehr geben.
Die Verhandlungen würden voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht wieder aufgenommen werden (siehe hierzu auch die nächste Frage), sofern sich die Verhandlungsteilnehmer überhaupt wieder zu Gesprächen einfinden würden.

Falls die Mindestteilnehmerzahl von 25% an einer der Hochschulen nicht erreicht wird, steht die Weiterführung in Frage. In diesem Fall ist die Abstimmung nicht gültig und das jeweilige studentische Parlament muss entscheiden, wie es weitergehen soll. Nutzt also bitte die Chance, dass ihr direkt mitentscheiden dürft.

Bis auf die definierten Ausgänge je nach Votum für das Sommersemester 2017 lässt sich aber die Zukunft nur schwer voraussagen.

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Werden die Verhandlungen bei einem negativen Votum wieder aufgenommen?

Es ist nahezu ausgeschlossen, dass es in absehbarer Zeit wieder Verhandlungen geben wird. Das aktuelle Angebot unterscheidet sich bereits signifikant von den Preisvorstellungen der Verkehrsunternehmen. Nur nach zahlreichen Verhandlungen und massivem politischen Druck konnte ein Angebot erreicht werden, das ein Entgegenkommen beider Seiten beinhaltet.

Die Stadt München hat uns in den Verhandlungen stark unterstützt und stand stets hinter unserer Forderung nach einem bezahlbaren Ticket. Erst durch die Bürgschaft der Stadt München konnte das Semesterticket im Jahre 2013 überhaupt eingeführt werden. Berechtigte Forderungen nach einem attraktiveren Semesterticket für die Münchner Studierenden wäre in Zukunft nur durchsetzbar, wenn der Freistaat Bayern im Rahmen der Subventionierung des Ausbildungsverkehr nach § 45a PBefG wesentlich größere Zuschüsse gewähren würde. Dies ist aber eine Diskussion, welche eher auf Landes- und nicht auf Kommunalebene zu führen ist.

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Welche Alternativen zum Semesterticket gibt es bei einem negativen Ausgang der Urabstimmung?

Die Alternative zum Semesterticket im Abomodell sind unter anderem die Wochen- und Monatskarten im Ausbildungstarif II, sowie natürlich der Bartarif (z.B. Streifenkarten).

Die Monatskarten kosten im Jahr 2017 zwischen 40,90 € und 167,20 € pro Monat, je nachdem wie weit man von der Hochschule entfernt wohnt. Beachte jedoch, dass das Semesterticket das Gesamtnetz abdeckt, während der Ausbildungstarif II nur für den Weg zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte genutzt werden kann.

Siehe hierzu auch unseren Tarifrechner.

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Warum wurde in München ein Semesterticket als Sockelmodell eingeführt?

Bei einem Sockelmodell – wie es beispielsweise seit 2001 in Stuttgart erfolgreich angeboten wird – ist der Gesamtpreis aufgeteilt in einen obligatorischen Solidarbeitrag und einen freiwilligen Aufpreis. Dadurch wird ein möglichst optimaler Ausgleich zwischen den Interessen der Wenig- und Vielnutzer geschaffen, ohne die Studierenden mit hohen verpflichtenden Beiträgen zu belasten, wie sie in Städten vergleichbarer Größe mit einem Vollsolidarmodell üblich sind. In Bayern sind außerdem auf Grund des Fehlens einer Verfassten Studierendenschaft die Studentenwerke für Semestertickets zuständig (siehe hierzu auch Rechtslage: Warum sind die Rahmenbedingungen bei uns in München besondere? Wer schließt den Vertrag?), weshalb das Bayerische Wissenschaftsministerium zur Minderung des Haftungsrisikos der Studentenwerke einen Solidarbeitrag von maximal 80 € pro Semester für zulässig befindet. Ein Einkomponentenmodell wäre erheblich teurer und läge weit über dieser zulässigen Grenze.

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Der Solidarbeitrag ist doch ein reines Partyticket. Wie soll ich damit zur Uni fahren?

Der Solidarbeitrag ermöglicht in erster Linie den günstigen Gesamtpreis. Als Gegenleistung kannst Du sechs Monate lang das Gesamtnetz zu Nebenzeiten nutzen. Den Möglichkeiten sind mit Ausnahme der zeitlichen Einschränkung (Nutzung ab 18 Uhr abends unter der Woche, an Wochenenden und Feiertagen ganztags) keine weiteren Grenzen gesetzt: für Treffen von studentischen Projekten und Gruppen, Hochschulsport, Kultur- und Freizeitangebote in- und außerhalb Münchens hast Du allein schon mit dem Solidarbeitrag jeder ein Ticket in der Tasche. Ein Solidarbeitrag, der auch Fahrten zu den Hauptzeiten ermöglichen würde, wäre deutlich teurer als das rechtliche Limit von 80 €.

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Warum sind in den letzten Jahren die Preise für den Ausbildungstarif so stark gestiegen?

Für die Beförderung von Schülern oder Studierenden erhalten Verkehrsbetriebe einen Zuschuss des Bundeslandes nach §45a PBefG oder §6a AEG bzw. nach einem entsprechendem Landesgesetz. Diese Zuschüsse sind in den letzten Jahren in allen Bundesländern einheitlich stark zurückgegangen, woraufhin die Fahrpreise in den Ausbildungstarifen überproportional stark gestiegen sind – dieser Prozess war zum Zeitpunkt der Einführung soweit abgeschlossen. Für ein Semesterticket fließen die gleichen Zuschüsse des Landes, es ist jedoch wie alle anderen Karten im MVV-Gesamttarif ebenfalls Preissteigerungen unterworfen.

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Warum erlaubt der Solidarbeitrag keine uneingeschränkte Nutzung des MVV im Innenraum?

Diese Idee wurde wegen ihrer Problematik verworfen, da der Ansatz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, indem er bei einem einheitlichen Solidarbeitrag von allen Studierenden eine bestimmte Gruppe zu stark bevorzugen würde. Abgesehen davon würde ein zeitlich unbeschränktes Innenraumticket deutlich mehr als 66,50 € im Semester kosten, und wiederum deutlich über der zulässigen Höchstgrenze von Solidarbeiträgen für Semestertickets in Bayern liegen (siehe Warum ist in München nur ein Sockelmodell möglich?). Bei dem aktuellen Vorschlag erlaubt der Solidarbeitrag jedem Studierenden, das Gesamtnetz zu den entsprechenden Uhrzeiten zu nutzen, es ist die einzig rechtlich umsetzbare Variante.

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Wieso gilt das Semesterticket nicht in ganz Bayern? In NRW geht das doch auch!

In der Tat läge ein bayernweit gültiges Semesterticket wohl im Interesse vieler. Allerdings kam das landesweit gültige Ticket auch in NRW nicht über Nacht, sondern ist das Resultat einer langjährigen Entwicklung. Nachdem zunächst in einzelnen Städten Semestertickets eingeführt wurden, erfolgte erst später eine Erweiterung des Geltungsbereiches.

Um über eine Erweiterung des Gültigkeitsbereiches eines Münchener Semestertickets verhandeln zu können, müssen zunächst die Verhandlungen auf lokaler Ebene in ganz Bayern für die einzelnen Verbände abgeschlossen, sowie neben einer Harmonisierung der Angebote eine Zusammenarbeit ausgelotet werden. Dies ist bisher zwar noch nicht der Fall, kann aber in Zukunft durchaus einmal Thema (u.a. des AK Mobilität) werden.

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Rechtslage: Warum sind die Rahmenbedingungen bei uns in München besondere? Wer schließt den Vertrag?

In Bayern gibt es keine Verfasste Studierendenschaft, deswegen obliegt die Verantwortung für Semestertickets den Studentenwerken als Körperschaft des öffentlichen Rechts (laut Bayerischem Hochschulgesetz §95 Abs. 4). Vertragspartner sind das Studentenwerk München und die Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV). Die Geschäftsführerin des Studentenwerkes orientiert sich bei der Vertragsunterzeichnung an den Interessen der Studierenden, wie sie im Ergebnis der Abstimmung zum Ausdruck kommen.

In allen anderen Bundesländern außer Bayern schließen die Studierendenvertretungen solche Verträge direkt mit den Verkehrsbetrieben – was bei uns wie beschrieben mangels Verfasster Studierendenschaft (keine Finanzhoheit) nicht möglich ist.

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Unter welchen Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zahlung des Solidarbeitrags vorgesehen?

Von der Zahlung des Solidarbeitrags können auf Antrag ausschließlich Schwerbehinderte befreit werden, die im Besitz eines Ausweises zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (mit Beiblatt und Wertmarke des Amts für Familie und Soziales) sind.

Automatisch werden Studierende vom Solidarbeitrag befreit, die an der TUM am Standort in Straubing oder in Singapur studieren. Grund ist, dass sie kein Angebot des MVV an ihrem Studienort nutzen können.

Für weitere Informationen wende Dich bitte an Deine Hochschule oder an das Studentenwerk.

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