Zweites Gespräch am 22.5.07


Stetig kommen wir dem Ziel eines Semestertickets für München ein Stück näher – der nächste Schritt kann erst Ende September erfolgen, daher ein größeres Update an dieser Stelle.

Kurzer Rückblick: Am 14. Februar trafen sich die Stadt München, vertreten durch den Wirtschaftsreferenten, das Studentenwerk München, die TUM, sowie wir das erste Mal offiziell in Sachen Semesterticket (siehe letzte Email dieses Newsletters). Wir haben die Ergebnisse der online Umfrage präsentiert, einige Argumente vorgestellt und anschließend einen Modellvorschlag unterbreitet.

Gestern, am 22. Mai, fand das zweite Treffen statt. Frau Dr. Wurzer-Fassnacht (neue Geschäftsführerin des Studentenwerkes) hat Herrn Specht (Tarifexperte des MVV) und die Studenten zu einer Informationsrunde über den aktuellen Stand eingeladen. Die Studentischen Vertretungen der LMU und der FH München waren ebenfalls vertreten.

Laut Aussage von Herrn Specht hat die Stadt München sowie der MVV die Anregungen aus dem Gespräch im Februar sehr positiv aufgenommen. Das Semesterticket habe aktuell eine reelle Chance, zumindest wären so viele Beteiligte wie selten zuvor an einer Lösungsfindung interessiert; auf politischer und ökonomischer Ebene. Das bedeutet jedoch auch, dass unter der Voraussetzung eines attraktiven Angebotes ein Semesterticket jetzt umgesetzt werden sollte – die Entscheidung ist für die kommenden Jahre richtungsweisend, wie uns mitgeteilt wurde.

Um eine fundierte Berechnung für das Angebot eines Semestertickets anstellen zu können, hat der MVV das Marktforschungsinstitut INFAS beauftragt. Dieses wählt eine repräsentative Stichprobe aus allen 3 interessierten Hochschulen (LMU, TUM, FHM) und befragt diese per Post und telefonisch zum Nutzungsverhalten des öffentlichen Nahverkehrs. Auf Basis dieser Daten berechnet der MVV das Angebot für ein Semesterticket. Die Marktforschung ist aus mehreren Gründen notwendig: Der MVV könnte die Umsatzzahlen nicht aus dem eigenen Geschäftsbericht entnehmen, weil auch Nichtnutzer bzw. Nutzer eines anderen Tarifes als dem Ausbildungstarif II unter den Studierenden erfasst werden müssen. Wir haben den MVV mit Zahlen unserer Umfrage versorgt, eine eigene Marktforschung hatten wir ohnehin erwartet. Es geht um höhere Millionenbeträge, dass der MVV ein professionelles Institut für eine solche Untersuchung beauftragt ist somit sehr zu begrüßen und spricht für das ernsthafte Engagement aller.

Zwischen den Studenten der LMU und TUM wurde bei dieser Gelegenheit am Rande über die unterschiedlichen Modellvorstellungen diskutiert: Die Studenten der LMU präferieren gemäß Ihrer Umfrage im Januar mit großer Mehrheit das Einkomponentenmodell, bei dem alle Studierenden ohne Ausnahme einen Betrag von ca. 130 EUR pro Semester für den Innenraum und erheblich mehr für das Gesamtnetz zahlen müssten, ohne Ausnahme. Es gibt in Hamburg die Lösung eines Pflichtmodelles mit Härtefonds, d.h. bedürftige und sozial schwache sowie beurlaubte Studenten erhalten aus diesem Härtefonds das Geld zurück. Eine schlechte Anbindung oder Nichtnutzung des ÖPNV wären noch keine Befreiungsgründe, aus Sicht der LMU ist dieser Wunsch verständlich.

Wir vertreten nach wie vor die von Euch präferierte Lösung eines Sockelmodelles mit maximal 40 EUR pro Semester für die Nutzung zu Nebenzeiten (Mo-Fr Abends, Sa/So/Feiertage ganztags) im Gesamtnetz und attraktiven Aufpreisen für Innenraum, Außenraum, Gesamtnetz oder vielleicht auch nur den XXL Bereich. Das ist aus unserer Sicht die fairste und flexibelste Lösung für alle, wobei sie etwas teurer als ein höherer Pflichtbetrag für alle ist – soviel ist klar.

Ausblick: Anfang September liegen laut MVV die Ergebnisse der Marktstudie vor, Ende September wird dem Studentenwerk und uns ein Angebot mitgeteilt. Da die Studenten in Bayern keine Finanzhoheit und keine verfasste Studierendenschaft haben, sind für Semestertickets die Verkehrsbetriebe und das Studentenwerk Vertragspartner. Dementsprechend muss ein Vertrag auch seinen Weg durch alle Instanzen nehmen: die Geschäftsführung des Studentenwerkes muss zustimmen, dessen Verwaltungsrat, die Gesellschafterversammlung des MVV, je ein positives Gutachten des Wissenschaftsministeriums und des Wirtschaftsministeriums, wie es das Bayerische Hochschulgesetz verlangt (Art. 95 Abs. 4)

Die Studenten müssen nach der Veröffentlichung eines Angebotes nochmals befragt werden – der FSR / AStA der TUM würde eine Urabstimmung unter Euch noch dieses Jahr durchführen, um das Interesse und die Akzeptanz des Angebotes des MVV zu überprüfen. Um in diesem Zusammenhang Synergien zu nutzen haben wir der LMU und FHM vorgeschlagen eine gemeinsame online Urabstimmung durchzuführen, wie bereits unsere Umfrage über Zufallscodes, welche Ihr mit dem laufenden Meter erhalten habt.

Welches Modell tatsächlich umgesetzt wird bzw. umsetzbar ist, konnte gestern nicht endgültig geklärt werden. Wir haben jedoch dafür plädiert, im Falle von Urabstimmungen die Hochschulen zu unterscheiden, d.h. würde ein Modell an der TUM angenommen und an anderen Hochschulen abgelehnt, plädieren wir für die Umsetzung an der TUM. Aus diesem Grund haben wir uns auch gestern in Eurem Sinne vorbereitet und in das Gespräch eine Mappe eingebracht, welche die juristischen Hintergründe kurz zusammenfasst und aufzeigt, warum ein Einkomponentenmodell von 93 EUR im Jahre 2004 in Nürnberg gescheitert ist, weil das Studentenwerk das volle Haftungsrisiko nicht vertreten konnte, das mit hohen Pflichtbeträgen logischerweise steigt.

Die Präsentation des Gespräches vom 14.2. sowie unsere Mappe vom 22.5. zu juristischen Fragen und Nürnberg könnt Ihr Euch unter http://www.fs.tum.de/semeti bei „Verhandlungsgespräche“ downloaden.

Schneller geht das Verfahren leider nicht, wir haben vorgeschlagen Urabstimmungen und die Zustimmung anderer Insanzen zu parallelisieren, um möglichst bald (wenn überhaupt) zu einem Ergebnis zu kommen. In diesem Sinne lesen wir uns vermutlich wieder im September!

Genießt den Sommer,

Euer AK Semesterticket