Fragen & Antworten (zur Abstimmung 2009)
| Abstimmung | Modell | Sockelbeitrag | Aufpreis im Sockelmodell |
| Preise | Finanzierung & Tarif | Rahmenbedingungen | TUM: Studienbeitragskonzept |
Abstimmung
- Warum gibt es eine Urabstimmung?
Uns ist wichtig, dass die Mehrheit entscheidet! Nur wenn das Angebot des MVV für die Mehrheit der Studierenden eine Verbesserung darstellt, kämen entsprechende Mehrheiten bei der Abstimmung zu Stande und dienen dem Studentenwerk als Orientierung, ob das Angebot umgesetzt oder abgelehnt werden soll. - Worüber wird abgestimmt?
Es wird abgestimmt, ob das Studentenwerk einen Vertrag mit dem MVV schließen soll. Was dieser Vertrag beinhaltet, erfahrt Ihr auf den Seiten, die das Angebot beschreiben. - Wie lange ist das studentische Votum gültig?
Grundsätzlich bleibt das studentische Votum bestehen, bis eine erneute Abstimmung durchgeführt wird. Diese können immatrikulierte Studenten bei den Studentischen Vertretungen beantragen, an der TUM z.B. beim Fachschaftenrat. - Ist die Urabstimmung anonym?
Ja! Die Speicherung der Teilnahme und der Stimme erfolgen in unterschiedlichen Datenbanktabellen. Eine Zuordnung der Stimme zum Teilnehmer ist daher faktisch nicht möglich. - Wie sicher ist die Abstimmung?
Eure Daten beim Login und bei der Abstimmung werden SSL-verschlüsselt übertragen. Die Datenbank wird bei einem Routine-Backup mit einem Zeitstempel versehen. - Wen kann ich bei technischen Problemen fragen?
Bei technischen Problemen mit dem Abstimmungssystem könnt Ihr die Fachschaft Eurer Fakultät um Hilfe bitten, oder Ihr wendet Euch an Eure Studentische Vertretung. Sollte Euch dort nicht direkt weitergeholfen werden können, hilft der AK Semesterticket gerne.
Modell
- Warum keine Einkomponentenmodell wie z.B. in Berlin, Hamburg, etc?
Bei einem Einkomponentenmodell zahlen alle Studierende den gleichen Preis. Dieser Preis würde in München bei ca. 200€ liegen. - Juristische Probleme: Das Wissenschaftsministerium hält den entsprechenden Betrag eines Einkomponentenmodelles in München für nicht zumutbar. Relevante Urteile, welche als Orientierung einen minimalen Prozentsatz des BAföG-Satzes angeben, dienen dem Ministerium und dem Studentenwerk hierbei als Hilfe. Das Studentenwerk senkt beim Sockelmodell zudem das Haftungsrisiko, welches beim Einkomponentenmodell um ein Vielfaches höher liegen würde. Die juristische Situation ist in München nur mit Baden-Württemberg vergleichbar, weshalb in Stuttgart und vielen anderen Städten dort ebenfalls das Sockelmodell praktiziert wird. Ein Vergleich der juristischen Grundlage der Münchener Studierenden mit Berlin, Hamburg und anderen Bundesländern, in denen eine Verfasste Studierendenschaft existiert (dort schließen die Studierendenvertretungen den Vertrag direkt mit den Verkehrsbetrieben), kann nicht gezogen werden.
- Konzeptionelle Probleme: 189€ verpflichtend für alle nach Tarif von 2007 bzw. ca. 200€ nach neuerem Tarif entsprechen den durchschnittlichen Gesamtausgaben aller Studierenden in München pro Semester, welche in einem Einkomponentenmodell komplett umgelegt werden. In diesen Preislagen kann das sicherlich niemand wollen, weshalb das Sockelmodell einen besseren Ausgleich zwischen Wenig- und Vielnutzern schafft. Das Stuttgarter Sockelmodell verzeichnet seit seiner Einführung steigende Kundenzahlen, das Ticket dort ist in einer ähnlichen Preislage und etabliert. Im Jahr 2005 zeichnete die Stadt München eine Diplomarbeit der damaligen FH mit einem Preis aus, welche aus juristisch und konzeptionell ebenfalls das Sockelmodell als einzige Variante für München empfahl.
Sockelbeitrag
- Warum kann ich mit dem Sockelbeitrag nicht zur Uni fahren?
Die mit dem Sockelbeitrag verbundene Leistung ist ein Ausgleich für die Solidarleistung aller Studierenden, aus der sich die Nutzung zu Nebenzeiten ergibt. Der Sockelbeitrag muss in Verbindung mit den freiwilligen Aufpreis betrachtet werden – die Nutzung zu Nebenzeiten sind nicht Sinn und Zweck des Modelles, nur Sockel und Aufpreis ergeben zusammen das Semesterticket. Eine Umkehr der Nutzungszeiten von Sockel und Aufpreisticket wäre für die Verkehrsbetriebe nicht wirtschaftlich: Der Sockelbeitrag für die reine Nutzung von Montag bis Freitag während des Tages (die Kernzeiten im ÖPNV sind gleichzeitig “die teuersten”) würde deutlich über der vom Wissenschaftsministerium als juristisch vertretbaren Obergrenze von ca. 75€ liegen. - Der Sockelbetrag ist zu hoch! Wie kam der Preis des Sockelbeitrages zu Stande?
In Gremien des MVV und Stadtrat wurde zunächst ein Beitrag zwischen 28€ und 45€ diskutiert. Einer Angebotserstellung in dieser Preiskategorie wurde jedoch von den Verkehrbetrieben MVG und S-Bahn nicht entsprochen. Nach Abbruch und Wiederaufnahme der Verhandlungen im Frühjahr 2009 wurde ein mehrfach in Aussicht gestelltes Angebot mit einem Sockelbetrag von 55€ pro Semester erneut verweigert. Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat darauf hin auf Basis relevanter Gerichtsurteile den Betrag von 75,00€ pro Semester als zumutbare Obergrenze empfohlen. Die Verkehrsbetriebe selbst berufen sich hierbei auf eine Marktforschung von infas aus dem Jahr 2007, in welcher von den Studierenden ca. 73€ als adäquater Preis für den Sockel (siehe Folie 12) verbundenen Leistungen genannt wurde. - Der Preis des Sockels für TU Studenten orientiert sich mit 49€ am entfallenen Verwaltungskostenbeitrag. Preisvergleich Stuttgart: In Stuttgart zahlt jeder Student einen Sockelbeitrag von 35,80€ zuzüglich eines freiwilligen Aufpreises von 168,10€.
- Müssen alle den Sockelbetrag bezahlen? Welche Ausnahmen könnte es geben?
Der Sockelbeitrag wäre, sofern sich die Studierenden für das Modell entscheiden, eine Beitragspflicht für alle immatrikulierten Studenten – in jedem Fall ausgenommen sind Schwerbehinderte und chronisch Kranke. Weitere Ausnahmetatbestände sind vertragliche Details zwischen Studentenwerk München und MVV, zu welchen aus juristischen Gründen vor Vertragsschluss keine verbindliche Aussage möglich ist. In gegenseitigem Einvernehmen ist jedoch eine Befreiung bei Auslandssemester angedacht und wird vom AK Semesterticket bei Umsetzung eingefordert.
Aufpreis im Sockelmodell
- Muss ich das Aufpreisticket erwerben? Muss ich € 222 im Semester zahlen?
Nein! Der Sinn des Sockelmodells ist, dass diese Entscheidung jedem Studenten selbst überlassen ist. - Warum gibt es den Aufpreis nur für das Gesamtnetz? Warum teilt man den Aufpreis nicht nach Tarifzonen?
Dieser Vorschlag wurde vom AK Semesterticket schon zu Verhandlungsbeginn unterbreitet: Trennung des Aufpreises nach Innenraum, Außenraum und Gesamtnetz. Dieser Ansatz wurde von Seiten der Verkehrsbetriebe verworfen, da es Bedenken zur mangelnden Wirtschaftlichkeit oder dem entstehenden Verwaltungsaufwand bei Umschreibungen gab. Der Hauptgrund liegt unserer Meinung darin, dass die Gliederung von Tarifzonen einen zusätzliche Unsicherheit bei der Berechnung des Tarifes schafft (nachdem die Zahl der Personen, welche das Aufpreisticket kaufen, nur geschätzt werden kann) und daher nicht weiter verfolgt wurde.
Preise
- Wie hoch ist der Sockelbetrag?
Der Sockelbeitrag liegt bei 78,50€ pro Semester für Studenten der LMU und Hochschule München. Für Studierende der TUM könnte der Sockelbeitrag 49€ pro Semester betragen: Die Hochschulleitung der TUM unterstützt das Anliegen des Fachschaftenrates der TUM ein Studienbeitragskonzept “Semesterticket” aufzulegen (falls die Abstimmungen positiv ausfallen), wodurch das Semesterticket insgesamt unterstützt und damit der Sockelbeitrag sinken würde. - Muss ich € 222,- zahlen?
Nein. Lediglich der Sockelbeitrag ist verpflichtend. Der Aufpreis ist freiwillig. - Preissteigerungen & Kündigung des Vertrages?
Kündigung und Preissteigerungen sind wie Ausnahmetatbestände direkte vertragliche Details zwischen Studentenwerk München und MVV, zu welchen aus juristischen Gründen vor Vertragsschluss keine verbindliche Aussage möglich ist. Das Semesterticket sollte nach dem Vorbild anderer Städte durch eine negative Abstimmung kündbar sein. Auch das Semesterticket wäre den normalen Preissteigerungen im öffentlichen Nahverkehr ausgesetzt: sofern diese das durchschnittliche Maß der Tarifentwicklung überschreiten, wären aus Sicht der Studierendenvertretung in jedem Fall neue Abstimmung zur Legitimation erforderlich.
Finanzierung & Tarifauslegung
- Wie wurde der Tarif ausgelegt? Machen die Verkehrsbetriebe damit Gewinn / Verlust?
Der MVV hat im Jahr 2007 zur Auslegung des Tarifes beim Marktforschungsinstitut infas eine umfangreiche Studie in Auftrag gegeben, welche gleichzeitig Berechnungsgrundlage für die Verhandlungen war. Der Auftrag der Gesellschafter des MVV (Landeshauptstadt München und umliegende Gemeinden, Freistaat Bayern) ist dabei Kostenneutralität für die Verkehrsbetriebe. Dies würde entsprechend durch Ministerien überwacht. Entstehende Verluste müssten z.B. von den Gesellschaftern ausgeglichen werden, der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat einen entsprechenden Antrag nicht weiter verfolgt. Der Freistaat Bayern würde ein Semesterticket voraussichtilch wie den Ausbildungstarif II nach §45a des Personenbeförderungsgesetzes finanziell bezuschussen, stellt jedoch auf Nachfrage keine zusätzlichen Mittel bereit. - Sollte ein entsprechender Vertrag umgesetzt werden, sprechen wir uns für ein genaues Monitoring der Umsätze aus. Der Jahresgesamtumsatz aller Studierenden an LMU, TUM und HM betrug im Jahr 2007 laut infas Studie ca. 31,1 Mio. Euro.
- Warum sind andere Städte oder Ländertickets so viel günstiger?
In anderen Städten und Bundesländern werden die Semesterticket zum Teil stark bezuschusst. Zwar wird der aktuelle Ausbildungstarif ebenfalls durch den Freistaat Bayern gefördert, jedoch wurden diese Zuschüsse laut §45a des Personenbeförderungsgesetzes bundesweit einheitlich gesenkt, was die überproportionale Verteuerung des Ausbildungstarifes II im Vergleich zur IsarCard in den letzten Jahren erklärt. - Wer zahlt momentan was? Wie würde ein Semesterticket finanziert?
Alle Studierenden entrichten einzeln Entgelte für Zeitkarten und sogenannte Bartarife – evtl. in Zukunft den Sockelbeitrag und zum Teil den freiwilligen Aufpreis. Zusätzliche Ausgleichszahlungen erhält der MVV vom Freistaat Bayern nach §45a Personenbeförderungsgesetz für Jugendliche in Ausbildung. Weitere Zuschüsse wurden trotz entsprechender Anfragen nicht in Aussicht gestellt. Andere MVV-Nutzer oder der Steuerzahler sollen laut Aussage der Landeshauptstadt nicht belastet werden. - Semesterticket ohne Zwang!
Semestertickets sind grundsätzlich Solidarmodelle. Ein für jede Person flexibles Semesterticket würde dem Status Quo entsprechen bzw. werden in anderen Städten unter “Semesterticket” fast immer Solidarmodelle gefahren: Der entsprechende Wikipediaartikel zum Semesterticket gibt einene guten Überblick. Das vorgelegte Angebot spiegelt auf Grund der hohen Nutzerquote und des allgemeinen Preisniveaus für den ÖPNV in München lediglich die Ausgaben wieder, welche der Durchschnitt aller Studierenden entrichtet – jedoch wären wir zukünftig als Interessensgemeinschaft im Vergleich zu vielen Einzelkunden in Zukunft stärker!
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Was ist die rechtliche Grundlage?
Bayerisches Hochschulgesetz BayHschG Art. 95 Abs. 4: Finanzierung und Wirtschaftsführung
“1) Neben dem Grundbeitrag kann für den Zuständigkeitsbereich einzelner Studentenwerke oder für Teile des Zuständigkeitsbereichs einzelner Studentenwerke ein zusätzlicher Beitrag für die Beförderung oder die zu einem ermäßigten Beförderungsentgelt mögliche Beförderung der Studierenden im öffentlichen Nahverkehr erhoben werden. 2) Die Höhe des zusätzlichen Beitrags richtet sich nach dem Aufwand aus einer entsprechenden Vereinbarung des Studentenwerks mit den örtlichen Trägern des Nahverkehrs über die Beförderung der Studierenden gegen ein Pauschalentgelt oder über die zu einem ermäßigten Beförderungsentgelt mögliche Beförderung der Studierenden gegen ein Pauschalentgelt. 3) Sie wird vom zuständigen Studentenwerk durch Satzung festgesetzt. 4) Der Abschluss der Vereinbarung nach Satz 2 bedarf der vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.”
Zusätzlich entsprechende Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichtes und Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Auf Basis dieser juristischen Grundlage tritt das Studentenwerk für die Studierenden als rechtsfähige Körperschaft ein (nachdem es in Bayern wie in den meisten anderen Bundesländern keine Verfasste Studierendenschaft gibt) – möchte sich jedoch nach der Mehrheit der Studierenden richten, weshalb Abstimmungen durchgeführt werden. - Was passiert mit dem Ausbildungstarif II?
Der Ausbildungstarif II würde unverändert bestehen bleiben. - Welche Kombinationen mit den Leistungen des Sockels sind möglich?
Die Nutzung des Sockels in Nebenzeiten kann außer dem Aufpreis für das ganztägige Semesterticket auch mit allen anderen Tarifen des MVV kombiniert werden, wie z.B. dem Ausbildungstarif II, Streifenkarten, Tageskarten usw. - Wann könnte das Semesterticket starten?
Abhängig vom Ergebnis der Urabstimmungen im Wintersemester 2010/11, also in knapp einem Jahr. Das liegt hauptsächlich daran, dass für das Wintersemester 2010/11 die Rückmeldefrist zu Beginn des Sommersemesters 2010 beginnt, zu welcher die üblichen Gebühren zu entrichten sind. D.h. die Hochschulverwaltungen müssten sich bereits im Februar oder März auf die Abwicklung der Zahlung des Sockelbeitrages einstellen, was Vorlauf erfordert. Die Einführung zum Sommersemester 2010 wäre ohne hohen Verwaltungsaufwand nicht möglich, denn die Rückmeldefrist für dieses läuft bereits. - Wann gilt das Semesterticket?
Das Semesterticket gilt für ein ganzes Semester, also 6 Monate. Darin sind sowohl Vorlesungszeit als auch die vorlesungsfreie Zeit enthalten. - Wie könnte man das Ticket erwerben? Wann wäre welcher Betrag zu bezahlen?
Der Sockelbeitrag würde zusammen mit den Studienbeiträgen und dem Studentenwerksbeitrag bezahlt. Wann und in welcher Form das Aufpreisticket erworben werden kann (vermutlich online) würde nach den Abstimmungen geklärt. In jedem Fall ist damit zu rechnen, dass der Aufpreis vor Semesterbeginn entrichtet werden müsste. - Wer darf mit dem Semesterticket fahren?
Das Semesterticket ist personengebunden und nicht übertragbar - Dürfte man mit den Tickets Passagiere mitnehmen?
Nein, leider nicht. Leistungen wie die Mitnahme von Freunden, Fahrrädern oder z.B. Tieren sind zunächst nicht vorgesehen. - Darf auch die Bayrische Oberlandbahn (BOB) genutzt werden?
Ja, im MVV-Gebiet darf jedes bisher vom MVV-Tarif abgedeckte Verkehrsmittel (inkl. BOB und Regionalbahn) genutzt werden.
Studienbeitragskonzept an der TU-München
- Was ist der genaue Preis, über den abgestimmt wird?
Es wird gemeinsam über das Studienbeitragskonzept und das Angebot des MVV in einer einzigen Ja/Nein Frage abgestimmt. Dies soll Transparenz schaffen und Unsicherheiten bezüglich des endgültigen Preises vermeiden, welcher umgesetzt würde. - Warum würde das Konzept den Sockel senken?
Die zu zahlenden Gelder fließen letztlich alle in einen Topf und sind von der Zahl der Studierenden abhängig. Daher ist eine Abwicklung über den Sockel verwaltungstechnisch am einfachsten. Im Grundsatz würde das Gesamtkonzept “Semesterticket” bezuschusst.
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